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Die Voraussetzungen für den Nachweis des Großen Latinums sind erfüllt, wenn Latein
als erste Fremdsprache von Klassenstufe 5 bis Klassenstufe 10 einschließlich unterrichtet und im Jahreszeugnis der Klassenstufe 10 mindestens die Note „ausreichend“ (05 Punkte) erzielt wurde oder
als zweite Fremdsprache von Klassenstufe 6 bis zum Ende der Hauptphase unterrichtet und – soweit es nicht als L-Kurs belegt wurde – im Zeugnis des vierten Halbjahres mindestens die Note „ausreichend“ (05 Punkte) erzielt wurde oder
als dritte Fremdsprache von Klassenstufe 8 bis zum Ende der Hauptphase als L-Kurs belegt und im Zeugnis des vierten Halbjahres mindestens die Note „ausreichend“ (05 Punkte) erzielt wurde.
Wer in der Sekundarstufe I in Griechisch als 3. Fremdsprache unterrichtet wurde und es als L-Kurs bis zum Ende der Hauptphase weitergeführt hat, hat die Voraussetzungen für den Nachweis des Großen Latinums erfüllt, wenn er in Latein ab Klassenstufe 5 bis einschließlich Klassenstufe 9 unterrichtet wurde und die Note in Latein im Jahreszeugnis der Klassenstufe 9 mindestens „ausreichend“ (05 Punkte) lautet.