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Die Voraussetzungen für den Nachweis des Latinums sind erfüllt, wenn Latein
als erste Fremdsprache ab Klassenstufe 5 bis einschließlich Klassenstufe 9 unterrichtet und im Jahreszeugnis der Klassenstufe 9 mindestens die Note „ausreichend“ (05 Punkte) erzielt wurde oder
als zweite Fremdsprache ab Klassenstufe 6 bis einschließlich Klassenstufe 10 unterrichtet und im Jahreszeugnis der Klassenstufe 10 mindestens die Note „ausreichend“ (05 Punkte) erzielt wurde oder
als dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 8 bis zum Ende der Hauptphase als G-Kurs unterrichtet und im Zeugnis des vierten Halbjahres mindestens die Note „ausreichend“ (05 Punkte) erzielt wurde oder
als dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 8 bis zum Ende der Klassenstufe 10 unterrichtet und die Ergänzungsprüfung gemäß Unterabschnitt b bestanden wurde oder
vom Beginn der Einführungsphase bis zum Ende der Hauptphase unterrichtet und die Ergänzungsprüfung gemäß Unterabschnitt b bestanden wurde.