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Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Sie gilt erstmals für Schüler/Schülerinnen, die zum Schuljahr 2007/2008 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Der Bildungsgang und die Abiturprüfung der Schüler/Schülerinnen, die zum Schuljahr 2007/2008 in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe oder in deren zweite Jahrgangsstufe eintreten, richten sich noch nach den Regelungen der bisherigen, in § 84 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften.