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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, die in die Bildungsgänge der Berufsschule ab dem 1. August 2022 eintreten, für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule nach § 7 jedoch nur, wenn diese am 1. August 2022 in das erste Ausbildungsjahr dieses Bildungsgangs eintreten. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland vom 2. Juni 1992 (Amtsbl. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 2. September 2021 (Amtsbl. I S. 2131), außer Kraft.