§ 23 Abs. 1 GoSiAusbVPrüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
§ 19 Nr. 4 GoSiAusbVPrüfungsbereiche
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 8 Abs. 3 Nr. 4 VergoldAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin
im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
§ 24 Abs. 1 Nr. 4 GoSiAusbVGewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
„Wirtschafts- und Sozialkunde“mit 10 Prozent.
§ 15 Abs. 1 MetallbAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Metallbildner und zur Metallbildnerin
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…