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Die Nutzung zur Wasser- und Stromversorgung ist im bisherigen Umfang erlaubt. Arbeiten zur Unterhaltung und Instandsetzung rechtmäßig bestehender Anlagen, Wege, Leitungen (einschließlich Leitungstrassen) und Einrichtungen sind dem Landesdenkmalamt rechtzeitig vor Beginn anzuzeigen.