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Die veranschlagten Kosten der Brücke in Höhe von 910.000 FF - ohne die entsprechenden Zubringerstraßen auf französischem und deutschem Gebiet - gehen jeweils zur Hälfte zu Lasten der französischen und der deutschen Seite.
Der französische Staatverpflichtet sich, den ihm zufallenden Anteil in Höhe von 455.000,00 FF, entsprechend 50 % der Projektkosten, zu finanzieren.
Das Saarlandverpflichtet sich,
den ihm zufallenden Anteil in Höhe von 455.000,00 FF, entsprechend 50 % der Projektkosten, bei Entgegennahme der Zahlungsanforderung durch das französische Haushaltsministerium über die Gemeinde Rehlingen-Siersburg zu finanzieren;
sich in demselben Verhältnis wie oben ausgeführt an unvorhersehbarenund unvermeidbaren Mehrkosten zu beteiligen. Übersteigen die zu erwartenden Mehrkosten den Betrag von 300.000 FF (entspricht einem saarländischen Anteil von 150.000 FF) gilt dies nur, sofern die Vertragspartner sich vorher über die Notwendigkeit und Höhe der Mehrkosten geeinigt haben.
Zur Abgeltung des ihr obliegenden Anteils in D-Mark wendet die Gemeinde Rehlingen-Siersburg den am Tag der Übersendung der Abrechnung durch den französischen Auftraggeber geltenden offiziellen Wechselkurs an.
Nach Abschluss der Arbeiten teilt der französische Auftraggeber der Gemeinde Rehlingen-Siersburg binnen einer Frist von 90 Tagen ab dem Datum derEndabnahme der Arbeiten den Endabrechnungsbetrag mit.