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Die Kosten des Ausbaues sind nach dem Preisstand vom Oktober 1972 mit 870 Mill. DM veranschlagt. Der Bund übernimmt 2/3, Saarland und Rheinland-Pfalz übernehmen 1/3 der Kosten. Von dem auf die Länder entfallenden Anteil trägt das Saarland 80%, Rheinland-Pfalz 20 %.
Der Bau und die Finanzierung des Vorhabens werden nach einem zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Bau- und Finanzierungsprogramm ausgeführt.
Auf der Grundlage dieses Bau- und Finanzierungsprogramms stellt der Bund einen Bau- und Finanzierungsplan für das nächste Jahr sowie einen Kostenvoranschlag für das übernächste Jahr auf und leitet diese Unterlagen zum Ende eines jeden Kalenderjahres den Ländern zu. Bund und Länder stellen die danach von ihnen zu tragenden Beträge entsprechend dem Baufortschritt rechtzeitig bereit.
Falls sich bei der Baudurchführung Abweichungen von den in Absatz 1 veranschlagten Kosten ergeben, werden Bund und Länder die Mittel zur Finanzierung des Bauvorhabens entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung an der Finanzierung nach Absatz 1 erhöhen oder ermäßigen.