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Nach Abschluss der Arbeiten nehmen die französische Vertragspartei und der saarländische Baulastträger - die Gemeinde Rehlingen-Siersburg - das Bauwerk in Anwesenheit der Unternehmer ab. Die französische Vertragspartei und der saarländische Baulastträger - die Gemeinde Rehlingen-Siersburg - übernehmen die Unterhaltung des Bauwerks jeweils auf ihrem eigenen Gebiet und bestimmen in Absprache miteinander, welche Arbeiten erforderlich sind.