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Die Fischereiaufsicht über die Grenzgewässer wird ausgeübt
in Luxemburg
durch die Beamten der Forst- und Fischereiverwaltung,
durch die Beamten der Zollverwaltung,
durch die Beamten der großherzoglichen Polizei,
im Bereich des Stausees bei Vianden auch durch die beauftragten Bediensteten der Société Électrique de l’Our,
in Rheinland-Pfalz
durch die staatlichen Fischereiaufseher,
durch die Beamten der Schutzpolizei und der Wasserschutzpolizei,
durch die nebenamtlich bestellten Fischereiaufseher,
durch die vom Land bestellten und amtlich verpflichteten Fischereiaufseher
und im Bereich des Stausees bei Vianden auch durch die beauftragten Bediensteten der Société Électrique de l’Our,
im Saarland
durch die Beamten der Wasserschutzpolizei des Landes Rheinland-Pfalz gemäß Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem saarländischen Teil der Bundeswasserstraße „Mosel“ vom 3. Mai/27. Juli 1965 (Amtsbl. S. 1002),
durch die Beamten der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Perl,
durch die vom Land bestellten und amtlich verpflichteten Fischereiaufseher.
Die mit der Fischereiaufsicht Beauftragten üben dieselbe nur an den Ufern ihres jeweiligen Dienstbereichs und den diesen entsprechenden Kondominiumsflächen aus.