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Die Fischereibehörde kann sich zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher bedienen.
Die Überprüfung der Gültigkeit des Fischereischeins, des Fischereischeins mit Begleitung, des Jahresfischereischeins und des Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt insbesondere durch eine Kontroll-App. Den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern sind auf Verlangen auch die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Fischereifahrzeugen sowie die Fischbehälter vorzuzeigen.
Die amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sind bei der Durchführung der Fischereiaufsicht befugt, Grundstücke zu betreten und Gewässer zu befahren.
Amtlich verpflichtete Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Erneute Bestellungen sind für jeweils weitere fünf Jahre zulässig.
Zur Durchführung der Fischereiaufsicht kann die Fischereibehörde auf Antrag des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters oder der Fischereiverbände…
Die Fischereiaufseherin oder der Fischereiaufseher hat die Einhaltung der Vorschriften über den Fischereischein, den Erlaubnisschein zum Fischfang sowie den…
Auf Antrag kann die Fischereibehörde zur Durchführung der Fischereiaufsicht zuverlässige und fachlich geeignete Bewerberinnen oder Bewerber zu ehrenamtlichen…
Die Fischereibehörden nehmen ihre Aufgaben, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes wahr. Sie haben insbesondere…
Die amtlichen Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher nutzen das automatisierte Verfahren im Rahmen des § 31b des Landesfischereigesetzes als…
Die mit der Fischereiaufsicht Beauftragten sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.