§ 1 GrPfREuroV
Zulassung des Euro und ausländischer Währungen für Grundpfandrechte
Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung angegeben werden.
1.
Euro,
2.
eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
3.
der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
4.
der Vereinigten Staaten von Amerika