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Der Gutachterausschuss ist zuständig für den Leistungsbestandteil der Produkte nach Teil 3 Abschnitt 3 mit Ausnahme des landesweiten Grundstücksmarktberichtes, des länderübergreifenden Grundstücksmarktberichtes und der sonstigen Produkte des Oberen Gutachterausschusses. Dies umfasst die Erhebung, Führung und Bereitstellung der entsprechenden Daten.
Er liefert seine Produkte nach Teil 3 Abschnitt 3 für die Übernahme in das Grundstücksmarktinformationssystem, aktualisiert diese regelmäßig und hält die originären Datenbestände seiner Produkte in lokalen Datenbanken vor.
Er kann das Grundstücksmarktinformationssystem in seinen Internetauftritt integrieren.
Er übernimmt seine Produkte nach Teil 3 Abschnitt 3 in das Grundstücksmarktinformationssystem, aktualisiert diese regelmäßig und hält die originären…
Er betreibt und pflegt die Zentrale Kaufpreissammlung sowie die weiteren Landesverfahren für Datensammlungen nach § 3 Absatz 4 und stellt den Zugang der…
§ 35 gilt entsprechend. Abschnitt 3 Produkte
Die örtlichen Grundstücksmarktberichte werden jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, nach Anlage 7 gefertigt, bis zum 31. März zur Übernahme…
Der Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen wird jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, in Anlehnung an Anlage 7 gefertigt und bis zum…
Leistungsbestandteile der amtlichen Grundstückswertermittlung sind die Datensammlungen, die Produkte und die Bewertungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.