§ 10 WasSchGWurzelbV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Marpingen (Wasserschutzgebietsverordnung „Winterbacher Wurzelbach“) Vom 18. Januar 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG) betreffend…
§ 10 WasSchGTrinkwTrV SLRechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler, die Quellen „Diebskopf“ und „Breitenbomfloß“ (Wasserversorgung Damflos) sowie die Quellen „Dollberg“ (Wasserversorgung Neuhütten) im Bereich der rheinland-pfälzischen Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich, Regierungsbezirk Trier, und Birkenfeld, Regierungsbezirk Koblenz, sowie des saarländischen Landkreises St. Wendel Vom 15. Januar 1996
Die Rechtsverordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Amtsblatt des Saarlandes am 1. März 1996 in Kraft. Sie tritt…
§ 37 Abs. 1 AVBWasserVVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1980 in Kraft.
§ 2 EnStatWassVVerordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.