§ 13 GtDBwBrandschutzVDV
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1)
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
1.
Leistungstest,
2.
biographischer Fragebogen,
3.
Persönlichkeitstest,
4.
Simulationsaufgaben und
5.
Aufsatz.
(2)
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.