§ 8 GtDBwBrandschutzVDV
Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Anforderungen erfüllen:
die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) in den folgenden Kompetenzbereichen:
Selbstkompetenz,
Methodenkompetenz,
Fachkompetenz,
Sozialkompetenz sowie
Führungs- und Managementkompetenz sowie
die Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie an die individuelle Trainierbarkeit.
Im Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 ist im Rahmen der Feststellung der Fachkompetenz Eignung für einen ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiengang festzustellen.
Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.