§ 27 GtDFmEloAufklVDV
Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr“ und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst“
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen befähigt werden, die unterschiedlichen Methoden und Abläufe im Rahmen der Informationsgewinnung und ‑auswertung bei der Bundeswehr und beim Bundesnachrichtendienst in der täglichen Arbeit sicher anzuwenden.