Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung · Abschnitt 1
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.
§ 3 GtDFmEloAufklVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen