GtDITZBundVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 20 GtDITZBundVDVLaufbahnprüfungVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund · Abschnitt 4§ 21 Die Laufbahnprüfung besteht aus1.der Bachelorprüfung und2.der mündlichen Abschlussprüfung.§ 21