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Im Anschluss an die mündliche Abschlussprüfung errechnet die Prüfungskommission die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung. Dabei sind die erreichten Rangpunktzahlen wie folgt zu gewichten: Das Ergebnis wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet.
die Rangpunktzahl der berufspraktischen Studienzeiten mit 5 Prozent,
die Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung mit 20 Prozent.
Der Note der Bachelorprüfung entspricht die folgende Rangpunktzahl: NoteRangpunktzahl1,015,01,114,71,214,41,314,11,413,81,513,51,613,21,712,91,812,61,912,32,012,02,111,72,211,42,311,12,410,82,510,52,610,22,79,92,89,62,99,33,09,03,18,73,28,43,38,13,47,83,57,53,67,03,76,53,86,03,95,54,05,0
Der Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung wird die entsprechende Note nach § 6 Absatz 1 zugeordnet und als Abschlussnote festgesetzt.
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