§ 13 GtDWSVVDV
Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt: Nr.AusbildungsabschnittAusbildungsortDauer1berufspraktische Studienzeit Iin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes1,5 Monate2Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiumsan einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungenje nach Studiengang: 36 oder 42 Monate3Praxissemester und Praxisphasen während des Bachelorstudiumsin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen4berufspraktische Studienzeit IIin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundesinsgesamt 6 Monate während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums