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Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung mindestens 5 beträgt. Die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung wird im Anschluss an die mündliche Prüfung von der Prüfungskommission errechnet. Dabei sind die erreichten Rangpunktzahlen wie folgt zu gewichten:
im Fall des Studiums Für die Berücksichtigung der Abschlussnote nach Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b wird der Abschlussnote des Bachelorzeugnisses eine Rangpunktzahl zugeordnet: NoteRangpunktzahl1,015,001,114,701,214,401,314,101,413,801,513,501,613,201,712,901,812,601,912,302,012,002,111,702,211,402,311,102,410,802,510,502,610,202,7 9,902,8 9,602,9 9,303,0 9,003,1 8,703,2 8,403,3 8,103,4 7,803,5 7,503,6 7,003,7 6,503,8 6,003,9 5,504,0 5,00
die Praxisrangpunktzahl mit 20 Prozent,
die Durchschnittsrangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung mit 40 Prozent.
Ist die Laufbahnprüfung bestanden, wird die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung zur Ermittlung der Abschlussnote bei einem Nachkommawert ab 50 aufgerundet und bei einem kleineren Nachkommawert abgerundet.
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