§ 3 GüKGrKabotageVVerordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Bundesamt) ist zuständig für die Unterrichtungen nach Artikel 17 Absatz 1 und 2 und die Maßnahmen nach Artikel 13…
§ 1 Abs. 1 Nr. – BMVBSBNichtrSchGZustVVerordnung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesamt für Logistik und Mobilität,
§ 4 Abs. 2 FPersGGesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
Unberührt bleibt die Zuständigkeit des Bundesamtes für Logistik und Mobilität nach § 9 Abs. 2 dieses Gesetzes und nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a, § 12 Abs.…
§ 1 Abs. 3 GGKontrollVVerordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität wendet die §§ 2 bis 6 entsprechend an.
§ 11 Nr. 1 TechKontrollVVerordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
das Bundesamt für Logistik und Mobilität gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m des Güterkraftverkehrsgesetzes,