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Der Eignungslehrgang dauert sechs Monate und umfasst regelmäßig die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines Jahres. Er gliedert sich in eine fachtheoretische und eine fachpraktische Ausbildung. § 64 Absatz 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. September 2017 (GV. NRW. S. 764) geändert worden ist, findet keine Anwendung.
Die fachtheoretische Ausbildung wird durch das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Leitung obliegt der Leiterin oder dem Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen. Sie oder er kann eine Lehrkraft mit der Leitung beauftragen.
Die Leitung der fachpraktischen Abschnitte obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt das Amtsgericht oder die Amtsgerichte, an dem oder denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgebildet werden. Die Organisation der Ausbildung im Einzelnen kann auf die Leiterin oder den Leiter des Amtsgerichts übertragen werden.
Der Lehrgang wird durch das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Leitung obliegt der Leiterin oder dem Leiter des…
Die praktische Ausbildung wird durch einen Lehrgang ergänzt, der die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermitteln soll. Der Lehrgang wird durch das…
Die Ausbildung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geleitet. Diese oder dieser bestimmt die Gerichte und im Benehmen mit der…
Die Leitung des Lehrgangs obliegt der Leiterin oder dem Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen. Sie oder er kann eine Lehrkraft mit…
Die Ausbildung leitet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt das Amtsgericht oder die Amtsgerichte, bei dem oder denen…
Der Fachlehrgang wird durch das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Leitung des Lehrgangs obliegt der Leiterin oder dem Leiter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.