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Der Eignungslehrgang soll Einblick in die verschiedenen Bereiche der Justiz geben, unter besonderer Berücksichtigung der späteren Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst. Er gliedert sich wie folgt:
erster Abschnitt (1. Monat):
fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht,
zweiter Abschnitt (2. bis 4. Monat):
fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen,
dritter Abschnitt (5. Monat):
fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und
vierter Abschnitt (6. Monat):
fachpraktische Ausbildung bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher. Im Einzelfall können mit Zustimmung des für Justiz zuständigen Ministeriums Abweichungen bestimmt werden.
Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte. Der Inhalt der Abschnitte ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.
Der siebenmonatige Eignungslehrgang gliedert sich wie folgt:
Der Eignungslehrgang dient der Feststellung der Eignung insbesondere der sonstigen Bewerberinnen und Bewerber nach § 3 und der Vorbereitung der Einführungszeit…
zweiter Abschnitt:
ein Monat in einem Lehrgang IV (Vertiefung und Prüfungsvorbereitung).
| im zweiten Zwischenlehrgang | 1 Monat
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.