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Die Qualifizierung untergliedert sich in Eignungslehrgang und Fachlehrgang.
Der Eignungslehrgang und der sich anschließende Fachlehrgang dauern zusammen neun Monate.
Der zweimonatige Fachlehrgang wird durch das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Den Beamtinnen und Beamten soll während der Fachtheorie und des Fachlehrgangs Erholungsurlaub nicht gewährt werden.
Während des Eignungslehrgangs und im Fachlehrgang ist Unterricht in allen Rechtsgebieten und Sachgebieten zu erteilen, deren Kenntnis für die Erfüllung der Aufgaben der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des Justizdienstes erforderlich ist. Hierzu gehören vor allem Grundzüge
des Zivilprozessrechts,
des Zwangsvollstreckungsrechts,
des Familien- und Betreuungsrechts,
des Kostenrechts,
des Strafrechts,
des Nachlassrechts,
des Insolvenzrechts,
des Grundbuchrechts,
des Handelsrechts und Registerrechts,
der Justizverwaltungssachen,
des öffentlichen Dienstrechts und Arbeitsrechts sowie
der Informationstechnik und der Informationsverarbeitung.
öffentliches Dienstrecht und Arbeitsrecht.
Waffenrecht und Waffenkunde,
Für den Fachlehrgang gelten die Vorschriften für die Fachtheorie (§ 37) entsprechend.
einem durch das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen durchzuführenden dreimonatigen Einführungslehrgang und
Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Fachlehrgang von sechs Monaten.
fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.