§ 33 Abs. 5 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Die Absätze 1 bis 4 gelten für Schriftwechsel und Gespräche mittels elektronischer Kommunikationsmittel entsprechend. Die Möglichkeit der Anordnung einer…
§ 1 Abs. 2 MRVGGesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG) Vom 19. März 2025*)
Es gilt entsprechend für die befristete Wiederinvollzugsetzung nach § 67h des Strafgesetzbuchs, den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach § 126a der…
Art. 1 Abs. 2 SN-14096Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
Einstweilig Untergebrachte dürfen nicht mit Untergebrachten gemäß den §§ 63 und 64 StGB in demselben Raum untergebracht werden. Eine solche Unterbringung ist…
§ 68b Abs. 1 Nr. 3 StGBStrafgesetzbuch
zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können,…
§ 1 Abs. 3 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung gelten, soweit eine verfahrenssichernde Anordnung nicht entgegensteht (§ 3 Absatz 2), die Vorschriften über den…