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Sind alle Einzelprüfungen der Bachelorarbeit bestanden, so wird die Gesamtnote der Bachelorarbeit gemäß § 37 Absatz 4 bis 6 berechnet und festgelegt.
In die Gesamtnote gehen die folgenden Bewertungen mit der genannten Gewichtung ein
die Bewertung der Bachelorthesis, numerischer Notenwert, mit 50 Prozent,
die Bewertung der Präsentation, numerischer Notenwert, mit 15 Prozent, und
die Bewertung der Verteidigung, numerischer Notenwert, mit 35 Prozent.
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