§ 56 GVIDVDV
Wer die Bachelorprüfung bestanden hat, erhält
eine Bachelorurkunde,
ein Abschlusszeugnis und
ein Diploma Supplement.
Die Bachelorurkunde enthält:
die Angabe des Studiengangs „Verwaltungsinformatikdienst des Bundes“ und
den verliehenen akademischen Grad „Bachelor of Science (B. Sc.)“.
Das Abschlusszeugnis enthält:
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erlangt hat,
die Abschlussnote der Bachelorprüfung als numerischen Notenwert und als Note,
das Thema der Bachelorthesis und die Bewertung der Bachelorarbeit als numerischen Notenwert und als Note sowie
die insgesamt erworbenen ECTS-Leistungspunkte.
Das Diploma Supplement enthält die Angaben, die nach den Vorgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und der Hochschulrektorenkonferenz aufzunehmen sind. Maßgebend sind die jeweils aktuellen auf der Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz veröffentlichten Vorgaben. Die Vorgaben werden beim Fachbereich Finanzen in der jeweils geltenden Fassung in unveränderlicher Form vorgehalten und archiviert. Das Diploma Supplement wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.