GVIDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 55 GVIDVDVLaufbahnprüfungVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes · Abschnitt 4, Unterabschnitt 4 § 54§ 56 Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.