§ 3 Abs. 3 GWDAPrVDienstbehörden, Dienstaufsicht
Die Studierenden unterstehen der Dienstaufsicht der Leitung ihrer Einstellungsbehörde. Während der Ausbildung an der Fachhochschule und in Dienststellen der…
§ 22 Abs. 1 FHGöD NRWGesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
Die Studierenden werden durch Zuweisung an die Fachhochschule für die Dauer des Studienganges zu Mitgliedern der Fachhochschule. Einer Einschreibung bedarf es…
§ 3 Abs. 3 Vwm/gDUniAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen und mittleren Verwaltungsdienstesan der Universität des Saarlandes Vom 3. Mai 1981
Das Grundstudium und das fachwissenschaftliche Studium der Anwärter des gehobenen Dienstes erfolgt an der Fachhochschule für Verwaltung, sofern dieses nicht im…
§ 3 Abs. 1 FHGöD NRWGesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
Die Fachhochschulen bereiten durch anwendungsbezogene Lehre und Studium auf berufliche Tätigkeiten in der Verwaltung und in der Rechtspflege vor, die die…
§ 2 Abs. 1 RpflFhSchulBgDAusbVwVbg SLVerwaltungsvereinbarung über die Ausbildung von Beamten für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an der Fachhochschule für Rechtspflege Bad Münstereifel Vom 1. September bis 17. Oktober 1979
Die Fachhochschule führt Anwärter der Länder im Rahmen des Vorbereitungsdienstes zur Laufbahnprüfung und Aufstiegsbeamte der Länder im Rahmen der…