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Ausbildungsbehörde für die Anwärter der Laufbahnen des gehobenen und mittleren Verwaltungsdienstes an der Universität des Saarlandes ist der Universitätspräsident.
Das berufspraktische Studium für die Anwärter des gehobenen Dienstes richtet sich nach dem Ausbildungsplan (Anlage). Die praktische Ausbildung für die Anwärter des mittleren Verwaltungsdienstes ist in entsprechender Anwendung des für die Gemeinden und Gemeindeverbände jeweils geltenden Ausbildungsplans (Anlage 1b APOmD) durchzuführen. Das berufspraktische Studium und die praktische Ausbildung bei nicht universitären Behörden soll sich insbesondere auf die Ausbildungsgebiete erstrecken, in denen der Anwärter im Verwaltungsdienst an der Universität nicht ausgebildet werden kann.
Das Grundstudium und das fachwissenschaftliche Studium der Anwärter des gehobenen Dienstes erfolgt an der Fachhochschule für Verwaltung, sofern dieses nicht im Ausbildungsplan der Universität übertragen ist. Die theoretische Ausbildung der Anwärter des mittleren Dienstes obliegt der Saarländischen Verwaltungsschule.