§ 20 Abs. 1 APO g.D. AVDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (APO g.D. AVD) Vom 29. August 2016
Während des Grundstudiums sind sechs schriftliche Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von je 90 Minuten zu fertigen, deren Aufgabenschwerpunkte jeweils einem der…
§ 12 Abs. 1 APVOKontrAss NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Kontrollassistentin und zum amtlichen Kontrollassistenten
Es sind drei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen, und zwar eine Arbeit aus den Bereichen der Fächer 1 und 4 sowie je eine Arbeit aus dem Bereich…
§ 12 Abs. 1 APVOVetAss NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten
Es sind drei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Aufsichtsarbeiten) anzufertigen, die sich mit den in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten…
§ 55 Abs. 1 StBAPOAusbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Während des Grundstudiums ist vor der Zwischenprüfung aus jedem Fach dieser Prüfung mindestens eine Aufsichtsarbeit anzufertigen. Im weiteren Verlauf des…
§ 17 Abs. 2 GWDAPrVZwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten, deren Aufgabenschwerpunkte jeweils einem der Studiengebiete nach § 12 Absatz 1 Nummer 1…