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Es sind drei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen, und zwar eine Arbeit aus den Bereichen der Fächer 1 und 4 sowie je eine Arbeit aus dem Bereich des Faches 2 und des Faches 3 der Anlage zu dieser Verordnung.
Die Auszubildenden dürfen zur Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten nur die zugelassenen Hilfsmittel verwenden.
Versäumen Auszubildende eine Aufsichtsarbeit aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen, so haben sie die Aufsichtsarbeit nachzuholen. Versäumt ein Auszubildender aus von ihm zu vertretenden Gründen eine Aufsichtsarbeit, begeht einen Täuschungsversuch oder stört nachhaltig den Ablauf, so ist seine Aufsichtsarbeit mit „ungenügend“ (0 Punkte) zu bewerten. Über Gründe, die der Auszubildende zu vertreten oder nicht zu vertreten hat, entscheidet die beauftragte Einrichtung.
Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten sind den Auszubildenden zeitnah bekannt zu geben. Über die Aufsichtsarbeiten wird eine Bescheinigung mit Gesamtnote erstellt, der Ausbildungsbehörde zugeleitet und zu der Ausbildungsakte genommen. Abschnitt 4 Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten sind den Auszubildenden zeitnah bekannt zu geben. Über die Aufsichtsarbeiten wird eine Bescheinigung mit Gesamtnote…
Versäumen Auszubildende eine Aufsichtsarbeit mit triftiger Entschuldigung, so haben sie die Aufsichtsarbeit nachzuholen. Versäumen Auszubildende ohne triftige…
Versäumen Auszubildende eine Aufsichtsarbeit mit triftigem Grund, so haben sie die Aufsichtsarbeit nachzuholen. Versäumen Auszubildende ohne triftigen Grund…
Die Aufsichtsarbeiten werden unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung angefertigt. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium…
Aufsichtsarbeiten, zu denen eine Auszubildende oder ein Auszubildender ohne ausreichende Entschuldigung nicht erscheint oder deren Lösung ohne ausreichende…
Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten bestimmt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag der Ausbildungsleitungen. Die Aufgaben bestehen aus:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.