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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen,
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
Güterkontrolle und werterhaltende Maßnahmen,
Lagerung und Bearbeitung von Gütern,
Ladungsplanung, Umschlag von Gütern,
Container,
Umschlags- und Versandpapiere,
Umgang mit Gefahrgut.
Logistische Prozesse,
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer…
Seeverkehrslogistik;
Betriebe der Hafenschifffahrt im logistischen Prozess mit vor- und nachgelagerten Dienstleistungen unterscheiden
Umgang mit Containern,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.