Anlage HafenSchAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 209 - 212) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen1.-18. Monat19.-36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 5) 6 46Information und Kommunikation (§ 4 Nr. 6) 12 67Logistische Prozesse (§ 4 Nr. 7) 10 48Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet (§ 4 Nr. 8) 22 229Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes (§ 4 Nr. 9) 4 1010Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Nr. 10) 8 811Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten (§ 4 Nr. 11) 12 1212Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen (§ 4 Nr. 12) 4 12
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsaufträge erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Arbeitsschritte vorbereiten und festlegen, Arbeitsmittel zusammenstellen
Dokumentationen erstellen
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher, rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und terminlicher Vorgaben planen
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse gemeinsam abstimmen und auswerten
Gespräche situationsgerecht führen, Konfliktlösungsmöglichkeiten anwenden
Arbeitsabläufe mit am Arbeitsprozess beteiligten Bereichen abstimmen, insbesondere Anweisungen geben und entgegennehmen
Grundlagen des Funkverkehrs anwenden
Informationen, auch in einer Fremdsprache, beschaffen, bewerten und nutzen
Vorschriften zum Datenschutz beachten
Daten erfassen, sichern und pflegen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten
Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden; Auskünfte in Englisch erteilen
Organisation, Funktion und Bedeutung des Hafens im gesamtwirtschaftlichen Prozess erläutern
Betriebe der Hafenschifffahrt im logistischen Prozess mit vor- und nachgelagerten Dienstleistungen unterscheiden
Verwaltung des Hafens erläutern
Umschlagseinrichtungen hinsichtlich Funktion und Besonderheiten unterscheiden
An- und Auslieferpapiere für den Im- und Export sowie Begleitpapiere überprüfen
Ladungsarten, insbesondere Trockengüter, Tankladungen und Container unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten unterscheiden
Maßnahmen bei Ladungsschäden ergreifen
Wasserfahrzeuge unter Berücksichtigung des Einsatzes unterscheiden
bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mitwirken, Informationsfluss sicherstellen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Wasserfahrzeuge in Betrieb nehmen, losmachen, festmachen und verholen
Hafenfahrzeuge unter Beachtung einschlägiger Vorschriften steuern
Person-über-Bord-Manöver ausführen
An- und Ablegemanöver ohne Anhang planen und unter Aufsicht durchführen
Wasserstände und Strömungsverhältnisse ermitteln und berücksichtigen
Navigationshilfs- und Kommunikationsmittel bedienen
Gewässer im Einsatzgebiet mit ihren Kaistrecken und Landmarken sowie wasserbauliche Anlagen unterscheiden und beim Führen von Wasserfahrzeugen berücksichtigen
Sichtzeichen und Schallsignale von Fahrzeugen und Schifffahrtszeichen entsprechend der im Einsatzgebiet gültigen Rechtsvorschriften berücksichtigen und anwenden
Schlepp- oder Schubverbände zusammenstellen und koppeln
Koppelmanöver unter Aufsicht durchführen
An- und Ablegemanöver mit geschlepptem Anhang unter Aufsicht durchführen
Einfluss von Stabilität und Trimm auf das Manövrierverhalten von Hafenfahrzeugen berücksichtigen
Anlagen in Betrieb nehmen, bedienen und überwachen
Gültigkeit von Zulassungsdokumenten für den nautischen und technischen Betrieb beachten, bei fehlerhaften und ungültigen Unterlagen Maßnahmen ergreifen
Vorschriften für die Besetzung von Wasserfahrzeugen anwenden
Regelungen und Vorschriften, insbesondere für den Transport von Gütern und die Beförderung von Personen, anwenden
Gespräche kundenorientiert führen
Kundenwünsche beachten
qualitätsbewusst handeln und zur Qualitätssicherung beitragen
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Betriebsmittel sowie Werk- und Hilfsstoffe einsetzen, Betriebsstoffe übernehmen
Konservierungs- und Reinigungsmittel einsetzen, Bestimmungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes beachten
seemännische Gebrauchsknoten einsetzen
Werkstoffe bearbeiten
Arten und Eigenschaften von Draht- und Fasertauwerk unterscheiden, Tauwerk pflegen und spleißen
Rettungsmittel und technische Einrichtungen nach Vorschriften pflegen und warten
Arbeitsgeschirre unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften einsetzen
Rettungsmittel und persönliche Schutzausrüstungen verwenden
Störungen im Schiffsbetrieb erkennen und bewerten, Maßnahmen zur Beseitigung veranlassen und durchführen
Hilfs- und Sofortmaßnahmen in Notfällen, insbesondere bei Havarien und Bränden, ergreifen
verunglückte Personen retten und Maßnahmen der ersten Hilfe durchführen