Gesetze
Gesetz wird geladen …
Flüssige Treibstoffe zur Eigenversorgung von Fahrzeugen dürfen nur von ortsfesten Anlagen oder von Bunkerbooten aus abgegeben oder übernommen werden.
Die Betankung aus mobilen Tankstellen ist nur erlaubt, wenn der Hafenunternehmer zustimmt und die Anforderungen der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge erfüllt sind. 4. Abschnitt Umschlag