§ 33 Abs. 2 HAGHeimarbeitsgesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates und nach Anhörung der Spitzenverbände der Gewerkschaften und der Vereinigung…
Schlußformel HZvV 2Zweite Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel HZvV 3Dritte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel AbgrVVerordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel HZvV 4Vierte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung