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Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzenmit 30 Prozent,
Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarktenmit 30 Prozent,
Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planenmit 15 Prozent,
Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegenmit 15 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 18 – wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens vier Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.