HaWiAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietArbeitsrecht und Arbeitsschutz§ 9 HaWiAusbVZeitpunktVerordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin · Abschnitt 3§ 10 Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.