§ 21 HG - 2019/2020Gesetz Nr. 1956 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz - HG - 2019/2020) Vom 12. Dezember 2018
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
§ 10 AuslWoBauGGesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.
§ 10 ÜSchuldStatGGesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Art. 5 Abs. 3 SN-3687Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen und anderer Gesetze
Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.