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Hilfsmerkmale sind
Bauscheinnummer, Aktenzeichen;
Anschrift des Baugrundstücks;
Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;
bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.
Hilfsmerkmale sind:
Hilfsmerkmale sind:
Art und Baujahr des Gebäudes;
Straße und Hausnummer des Gebäudes,
Hilfsmerkmale sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.