§ 129 SGB XIV
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen sowie
2.
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
Hilfsmerkmale sind:
Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen sowie
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.