§ 3 HBauStatG
Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind
Bauherren nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentliche Bauherren, Organisationen ohne Erwerbscharakter;
Monat und Jahr des Zeitpunkts, zu dem die Baumaßnahme nach den landesrechtlichen Vorschriften begonnen werden darf;
Lage des Baugrundstücks nach Gemeinde und Gemeindeteil;
Art der Baumaßnahme nach Neubau oder Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden;
Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung als Wohngebäude, Wohnheim, Nichtwohngebäude nach Art; Wohnfläche und sonstige Nutzfläche; bei Wohngebäuden zusätzlich Eigentumswohnungen;
bei Neubau zusätzlich Zahl der Vollgeschosse, Rauminhalt, konventionelle Bauart oder Fertigteilbau, überwiegend verwendeter Baustoff; Art der Beheizung und vorgesehene Heizenergie; Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; bei Wohngebäuden auch der Haustyp;
bei Gebäuden mit Wohnraum zusätzlich Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume;
bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zusätzlich bisheriger Zustand sowie Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken;
veranschlagte Kosten der Baumaßnahme.
Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 sind
Änderungen seit dem in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Zeitpunkt;
Monat und Jahr der Fertigstellung.
Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind
Baugenehmigung oder Baurecht erloschen;
Stand der Baumaßnahme am Jahresende nach nicht begonnen, begonnen; bei Neubau zusätzlich, ob unter Dach.
Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 sind
Eigentümer nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentlichen Eigentümern, Organisationen ohne Erwerbscharakter;
Monat und Jahr des Abgangs, der Abbruchgenehmigung oder -anzeige;
Lage des Gebäudes nach Gemeinde, Gemeindeteil;
Art und Baujahr des Gebäudes;
Umfang, Art und Ursache des Abgangs; bei Nutzungsänderung zusätzlich Durchführung einer Baumaßnahme;
Größe des Abgangs nach Wohnfläche und sonstiger Nutzfläche, Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume.