Art. 1 Satz 2 Nr. 14 SN-5049Gesetz zur Änderung landesjugendrechtlicher Vorschriften
§ 13 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Satz 3 Nr. 33 Buchst. b Doppelbuchst. aa SN-16864Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung
In Satz 1 werden die Wörter „achtzehnte Lebensjahr“ durch die Angabe „18. Lebensjahr“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 5 Nr. 32 Buchst. a SN-17454Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung
In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Artikel 3a des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3108, 3111)“ durch die Wörter „Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Mai…
Art. 3 Nr. 1 SN-3257Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen und anderer Gesetze
In § 10 Abs. 1 wird die Jahreszahl „1993“ durch die Jahreszahl „1995“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 6 SN-11431Zweites Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen
§ 34 wird wie folgt geändert: