Art. 3 SN-10832Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Das Sächsische Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 vom 9. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 897) wird aufgehoben.
Art. 1 Nr. 11 5. DRÄndG SNFünftes Dienstrechtsänderungsgesetz
Nach § 64 wird folgender Abschnitt 2 Unterabschnitt 10 eingefügt: „Unterabschnitt 10 Sonderzahlung § 64a Monatliche Sonderzahlung Besoldungsberechtigte Personen…
Art. 4 Nr. 2 HBG 2017/2018 SNHaushaltsbegleitgesetz 2017/2018
§ 20 wird aufgehoben.
Art. 5 HBG 2011/2012 SNAufhebung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“
Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006…
Art. 4 Abs. 5 Nr. 8 5. DRÄndG SNFünftes Dienstrechtsänderungsgesetz
Der Anlage wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Monatliche Sonderzahlung Die monatliche Sonderzahlung beträgt 115,41 Euro.“