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§ 1 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vom 16. Oktober 1992 (SächsGVBl. S. 465), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 139) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 1 Errichtung Unter dem Namen „Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Dresden bis zum 31. Dezember 2016 errichtet. Ab dem 1. Januar 2017 hat die Stiftung ihren Sitz in Grillenburg (Tharandt).“
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