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Unter dem Namen „Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Dresden bis zum 31. Dezember 2016 errichtet. Ab dem 1. Januar 2017 hat die Stiftung ihren Sitz in Grillenburg (Tharandt).
Der durch § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vom 16. Oktober 1992 (SächsGVBl. S. 465), das zuletzt…
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Stiftung fördert Natur- und Umweltschutz, insbesondere nimmt sie die Aufgaben nach § 44 Abs. 2 und § 45 Abs. 1 Satz…
Unter dem Namen der „Saarländischen Naturlandstiftung“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken errichtet.
Die Stiftung fördert Natur- und Umweltschutz, insbesondere nimmt sie die Aufgaben nach § 44 Abs. 2 und § 45 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Naturschutz und…
In Satz 1 werden die Wörter „Ein durch Gesetz zu errichtender” durch die Wörter „Der durch § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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