§ 9 Abs. 4 Nr. 1 HdlDlStatGErhebungsmerkmale für strukturstatistische Erhebungen
jährlich für die Wirtschaftszweige
§ 5 Abs. 2 HdlDlStatGArt und Umfang der konjunkturstatistischen Erhebungen
Die Erhebungen werden bei höchstens 45 Prozent der in § 3 Absatz 2 Nummer 1 genannten Erhebungseinheiten durchgeführt.
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 HdlDlStatGErhebungsmerkmale für konjunkturstatistische Erhebungen
Zahl der in der Erhebungseinheit tätigen Personen insgesamt sowie Zahl der in der Erhebungseinheit im Handels- und Dienstleistungsbereich tätigen Personen…
§ 4 Abs. 3 HdlDlStatGPeriodizität und Berichtszeitraum bei konjunkturstatistischen Erhebungen
(weggefallen)
§ 12 Abs. 4 FPStatGGesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
Die Statistiken nach § 5 Nummer 1 und 2 werden bei den folgenden Erhebungseinheiten vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet: