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Erhebungsmerkmale für die strukturstatistischen Erhebungen sind:
Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:
Umsätze oder Einnahmen nach In- und Ausland und sonstige betriebliche Erträge, für Erhebungseinheiten der Wirtschaftszweige des Abschnitts G auch Verkaufserlöse aus Sachanlagen,
Auslandsumsätze oder -einnahmen nach Sitz des Auftraggebers innerhalb und außerhalb der Europäischen Union,
Umsätze oder Einnahmen nach Art der Dienstleistung,
Umsätze nach Art der Tätigkeit,
Handelsumsätze nach Produktarten,
Aufwendungen nach Arten,
Wert der Bestände nach Arten zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres,
Aufwendungen für Mieten, Pachten und Leasing,
Steuern, Abgaben und Subventionen;
Bei Erhebungseinheiten mit Umsätzen oder Einnahmen von weniger als 300 000 Euro im Berichtsjahr werden die Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a nur nach Stellung im Beruf erhoben und die Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe a, f und g sowie Nummer 4 jeweils nur als Summe erfasst. Abweichend von Absatz 1 werden bei Erhebungseinheiten der Wirtschaftszweige aus den Abschnitten G und I die Angaben zu Umsatz oder Einnahmen nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a nicht nach In- und Ausland differenziert.
Bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern und Umsätzen oder Einnahmen von 300 000 Euro und mehr im Berichtsjahr werden folgende Angaben zusätzlich unterteilt nach Bundesländern erfasst:
Gesamtumsätze oder -einnahmen,
Gesamtzahl der tätigen Personen,
Summe der Bruttolöhne und -gehälter sowie
gesamte Investitionen.
Die Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b und c werden nur bei Erhebungseinheiten mit 20 und mehr tätigen Personen wie folgt erfasst:
jährlich für die Wirtschaftszweige
des Abschnitts J, Gruppe 58.2 – Verlegen von Software,
des Abschnitts K, Abteilung 62 – Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie,
des Abschnitts K, Abteilung 63 – Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen,
des Abschnitts N, Gruppe 73.1 – Werbung,
des Abschnitts O, Abteilung 78 – Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften;
alle zwei Jahre, beginnend mit dem Berichtsjahr 2025 für die Wirtschaftszweige
des Abschnitts N, Gruppe 71.1 – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros,
des Abschnitts N, Gruppe 71.2 – Technische, physikalische und chemische Untersuchung,
des Abschnitts N, Gruppe 73.2 – Markt- und Meinungsforschung;
Die Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d werden nur für Erhebungseinheiten der Wirtschaftszweige der Abschnitte G und I erfasst. Die Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e werden nur für Erhebungseinheiten des Abschnitts G erfasst.
Die Angaben zu den konjunktur- und strukturstatistischen Erhebungen im Wirtschaftszweig 46 werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.
Bundesländer, in denen die Erhebungseinheiten Niederlassungen haben.
für strukturstatistische Erhebungen:
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der Beschäftigungsbereich.
Die Strukturerhebungen umfassen folgende Einzelerhebungen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.